- Fachkenntnisse nach § 4 Abs. 1 Satz 1 bzw. Anlage 1 LMHV
- Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln
- Hygienische Anforderungen an die Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln
- Grundlagen Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen, HACCP und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan und Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung von Lebensmitteln
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung von Lebensmitteln
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- Gefahren bei der Lebensmittelherstellung
- Grundlagen der Mikrobiologie
- Reinigung u. Desinfektion
- Betriebshygiene & Personalhygiene
- Erfolgskontrolle
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Diese Schulung nach § 4 LMHV ist für alle Personen verpflichtend, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, jedoch keine Berufsausbildung auf diesem Gebiet besitzen. Die Inhalte sind speziell für Mitarbeiter aus Küchen, Catering, GV-Betrieben, Eiscafés sowie allgemein weitere Lebensmittelbranchen in denen leicht verderbliche Lebensmittel verarbeitet werden (z.B. Salate, Feinkosterzeugnisse, Fisch, Desserts, Milchprodukte…) ausgelegt.
Die Grundlage für diese Verpflichtung nach § 4 LMHV geht zurück auf die “EU-Basis-Hygieneverordnung“ (Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004 über Lebensmittelhygiene ). | |
55,00 EUR plus VAT | |
Dieser Kurs dauert ca. 90 Minuten. | |
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